Begleiteter Umgang (BU):

Aus dieser Rechtsgrundlage heraus hat sich die Konzeptionierung des Projektes BU im Kinderschutzbund entwickelt. Wir – im Ortsverband Saarbrücken – haben das Projekt 2018 vom Landesverband übernommen und blicken mittlerweile auf fünf Jahre Projektarbeit zurück. Unser pädagogisches Team besteht aktuell aus zwei fallkoordinierenden Fachkräften. Acht Ehrenamtliche, die in einer – nach den Qualitätsstandards des Bundesverbandes –festgelegten praxisorientierten Ausbildung ausgebildet und begleitet werden, sind unterstützend tätig. BU ist somit eine professionelle sozialpädagogische Unterstützung zur Förderung des Kontaktes zwischen Kindern / Jugendlichen und wichtigen Bezugspersonen, wenn der Kontakt für längere Zeit unterbrochen wurde oder aufgrund einer konflikthaften Situation nicht zustande kommt. Diese ambulante, antragsgebundene Hilfeform wird von den regionalen Jugendämtern eingeleitet. Der Begleitete Umgang findet in der Regel in den Räumen des Kinderhauses des Kinderschutzbundes OV Saarbrücken statt. Nach Absprache sind auch gemeinsame Ausflüge in der näheren Umgebung des Kinderschutzbunds möglich. Spielmöglichkeiten für jede Altersstufe sind ausreichend vorhanden.

Was ist BU?

BU ist eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Dabei begleitet eine neutrale dritte Person (Umgangsbegleiter:in) das Kind bzw. die Kinder, bei den Umgangsterminen mit einer umgangsberechtigten Person (z.B. mit dem umgangsberechtigten Elternteil).

„Kinder haben das Recht auf Umgang mit ihren Eltern bzw. dem Elternteil, mit dem sie nicht zusammenleben – und Eltern haben das Recht auf Umgang mit ihrem Kind, mit dem sie nicht zusammenleben“ so ist die rechtliche Auslegung des § 1684 BGB.

Ebenso gilt dies für den Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen wie Großeltern, Geschwistern oder engen Bezugspersonen des Kindes (§ 1685 BGB).

Auch die in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Kinderrechte (Art. 9 und 12) haben dieses Recht des Kindes in den 10 Kinderrechten festgeschrieben.

Welche Gründe für BU gibt es?

Der begleitete Umgang ist eine unterstützende Maßnahme, die Beziehung zwischen Kind und wichtigen Bezugspersonen auch nach einer Trennung oder Scheidung aufzubauen, wiederherzustellen oder fortzuführen. Das Kind mit seinen Bedarfen steht dabei für uns im Vordergrund. Viele Eltern haben einen Migrationshintergrund. Häufig handelt es sich dabei um binationale Familien. Die Gründe für den Begleiteten Umgang sind vielfältig.

Wann ist begleiteter Umgang sinnvoll?

Begleiteter Umgang ist sinnvoll bei hohem Konfliktpotential der Beteiligten, schweren Loyalitätskonflikten des Kindes, Erstkontakt zwischen Kind und einem Beteiligten, Elternentfremdung und starken physischen oder psychischen Beeinträchtigungen eines oder mehrerer Beteiligter. Während des Begleiteten Umgangs unterstützt der Umgangsbegleiter die Kontaktaufnahme.
Begleiteter Umgang kann dazu beitragen, dass Kontakt- und Beziehungsabbrüche zwischen Kind und wichtigen Bezugspersonen vermieden werden. Belastungen des Kindes und Konflikte zwischen den Beteiligten können verringert werden und der Begleitete Umgang deeskalierend wirken.

Was sind Ziele?

Ziel ist es, die Eltern zu einer selbständigen Umgangsregelung und -gestaltung zu befähigen. BU wird für beide Elternteile transparent gestaltet und die Haltung gegenüber den Eltern ist unparteiisch. Eltern, Kinder und Jugendliche werden in dem Prozess begleitet:

    • Förderung des Kindeswohls, insbesondere der Identitätsentwicklung des Kindes
    • Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der emotionalen und sozialen Beziehungen und Bindungen zwischen den Umgangsberechtigten
    • Sensibilisierung der Eltern und ggf. sonstiger Bezugspersonen für die Belange des Kindes
    • Stärkung des Kindes, damit es gegenüber seinen Eltern und anderen Beteiligten seine Bedürfnisse und sein Befinden deutlich machen kann
    • Unterstützung der Eltern (Beteiligten) bei der Entwicklung ihrer Kommunikationsfähigkeit in Bezug auf das Kind, damit der Umgang zukünftig ohne Begleitung durchgeführt werden kann

Die Ziele können im Verlaufe eines Begleiteten Umgangs erweitert, modifiziert und neu hinzukommenden Gegebenheiten angepasst werden. Das Wohl des Kindes steht dabei immer an erster Stelle.

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